Erklärung zur Barrierefreiheit
Nach § 2 Satz 1 BayEGovV (basierend auf Art. 7 Abs. 1 (EU) 2016/2102) ist grundsätzlich eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitzustellen und zu veröffentlichen.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1523 stellt hierfür in ihrem Anhang ein Muster zur Verfügung, auf das an dieser Stelle umfangreich verwiesen wird.
Nachfolgend wurden die Angaben für die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle am Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung bereits eingefügt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.westendorf.de.
Die Gemeinde Westendorf ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der barrierefreien Informationstechnik
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- PDFs/Informationsblätter zum Download:
Einige PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte der Website. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen;
- Download-Dateien in proprietären Formaten: Zum Teil werden Downloads in proprietären Formaten (Word, Excel) angeboten, die ein anderes technisches Verfahren nicht rechtfertigen.
Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Website www.westendorf.de mit ihren technischen Anforderungen orientiert sich (im Rahmen einer Selbstbewertung im Zeitraum vom 10.11.2022 bis 24.11.2022) an den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) und der europäischen Norm EN 301 549.
Barriere melden: Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit bei uns einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Gemeinde Westendorf
Hauptstraße 26
86707 Westendorf
E-Mail: info(@)westendorf.de
Telefon: 08273 918 24
Telefax: 08273 918 25
Durchsetzungsverfahren
Sie können uns als Betreiber dieser Website Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern. Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen von uns ganz oder teilweise unbeantwortet, haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit an das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung des Freistaats Bayern zu stellen. Diese Überwachungsstelle prüft auf Ihren Antrag, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern Maßnahmen erforderlich sind. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos.
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayBITV:
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv(@)bayern.de