Bauen in Westendorf
Die Gemeinde Westendorf gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf zu der auch die Gemeinden Allmannshofen, Ehingen, Ellgau, Kühlenthal und Nordendorf gehören. Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der Gemeinde Westendorf für die Grundsteuer A ein Hebesatz von 485 Prozent. Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt bei 275 Prozent.
Die Verwaltungsgemeinschaft liegt im nördlichen Landkreis Augsburg, im Regierungsbezirk Schwaben, im Bundesland Bayern. Die Grenzen der Verwaltungsgemeinschaft schließen im Norden an den Landkreis Donau-Ries und im Westen an den Landkreis Dillingen/Donau.
Mit Blick auf die Einwohnerzahlen ist Westendorf die zweitgrößte Gemeinde in der Verwaltungsgemeinschaft, obgleich sie flächenmäßig die kleinste Gemeinde ist:
Gemeinde in der VG | Einwohner (Stand: 30.06.2023) | Fläche (Stand: 31.12.2013) |
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Allmannshofen | 982 | 10,32 km² |
Ehingen | 1149 | 9,63 km² |
Ellgau | 1198 | 13,90 km² |
Kühlenthal | 874 | 7,13 km² |
Nordendorf | 2661 | 7,51 km² |
Westendorf | 1713 | 6,33 km² |
Die Einwohnerentwicklung in Westendorf ist positiv, stieg die Zahl doch von 1.135 Einwohnern im Jahr 1970 auf 1.147 im Jahr 1980, von 1.213 Einwohnern im Jahr 1990 auf 1.492 im Jahr 2005 und auf 1.531 zum 31. Dezember 2014. Die Einwohnerzahl stieg weiter auf 1.657 zum 30.06.2018. Im August 2020 zählte die Gemeinde 1.664 Einwohner. Die Zahl der Einwohner stieg weiter auf 1713 Einwohner zum 30.06.2023.
Hinweise zur Grundsteuerreform
Im April 2018 wurden die bis dato gültigen Einheitswerte, die zur Berechnung der Grundsteuer dienten, als verfassungswidrig bezeichnet. Was folgte, war die Neuregelung durch das Grundsteuerreformgesetz. In Bayern gilt nun das Bayerische Grundsteuergesetz, wofür aktuelle Daten in Form von Grundsteuererklärungen erhoben werden mussten. Aus eben diesen Daten hat das Finanzamt Ende 2024 einen neuen Grundsteuermessbetrag für jede Gemeinde errechnet, der dem sogenannten Gleichheitsgrundsatz besser entsprechen soll, als es bisher der Fall war.
Damit eine Gemeinde die Grundsteuer erheben kann, braucht es aber nicht nur diesen Grundsteuermessbetrag, den das Finanzamt errechnet. Es braucht auch einen Hebesatz, den die Gemeinden für landwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) und für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) selbst festlegen und der multipliziert mit dem Grundsteuermessbetrag das individuelle Grundsteueraufkommen aufzeigt. Um zum 1. Januar 2025 rechtssicher Grundsteuer erheben zu dürfen, hat sich jede Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft nun die Hebesätze angesehen und mit Blick auf die im Ort geltenden Grundsteuermessbeträge neu festgelegt.
In Westendorf wurde der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 485 Prozent angehoben. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde auf 275 Prozent gesenkt.
Niedergeschrieben sind diese Hebesätze in der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze.
Aktuelle Baugebiete
Wenn es im Ort Baugebiete gibt, in denen Bauplätze zur Verfügung stehen, finden Sie diese Informationen genau hier. Derzeit hat die Gemeinde kein baureifes Wohnbaugebiet. Es stehen keine kommunalen Bauflächen für eine Wohnbebauung zur Verfügung. Sobald es Neuigkeiten oder Änderungen dazu gibt, werden Sie auf dieser Seite mit Informationen versorgt.
Bebauungspläne für unseren Ort
In den meisten Arealen unseres Ortes gelten Bebauungspläne, die Sie unter https://okgis.osrz-akdb.de/abg/ abrufen können. Eine Übersicht der geltenden Pläne finden Sie auch unter den folgenden Links:
Den Flächennutzungsplan der Gemeinde können Sie hier einsehen.
Im Jahr 2021 wurde der Hochwasserschutzdeich in Westendorf – nach etlichen Jahren des Wartens, die auch mit erheblichen Kostensteigerungen im Projekt einhergegangen sind – eingeweiht. So soll unser Dorf langfristig vor einem (weiteren) Hochwasserereignis geschützt werden. Seit Januar 2023 liegt ein Vorabzug des Wasserwirtschaftsamtes zum „neuen” Überschwemmungsgebiet vor.